Anliegen

Unser Anliegen

Jede technisch machbare Senkung der Grenzwerte im Zusammenhang mit möglicher Beeinträchtigung und Schädigung durch EMF (Elektromagnetische Felder und Wellen) sollte schnellstmöglich durch die politisch Verantwortlichen, deren Handlungsbevollmächtigte sowie die Betreiber und Hersteller von Funkanwendungen zur Prävention und zum Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt veranlasst und umgesetzt werden.

Das im Grundgesetz verankerte Recht zum Schutz der Allgemeinheit sowie des Einzelnen auf körperliche und seelische Unversehrtheit, soll vom Gesetzgeber gefordert und gestärkt werden. Diesem Grundrecht ist vorrangig Rechnung zu tragen. Es darf weder zu Gunsten einer Lobby oder profitorientierter Firmen und deren ureigene Interessen untergeordnet sein. Kollektive Untätigkeit und verordnete Unwissenheit bei den Verantwortlichen darf nicht länger ohne juristische Folgen bleiben.

Wir wenden uns deshalb entschieden gegen das Leugnen oder die Verharmlosung negativer Folgen durch die Betreiber und Verantwortliche der Politik. Die Öffentlichkeit und unsere Umwelt muss vor allen eventuellen Folgen einer Dauer-Exposition durch EMF (Elektromagnetische Felder und Wellen), durch handlungsbefugte vorausschauende Politiker geschützt sowie vorbehaltlos und in vollem Umfang über mögliche Gefahren durch die Verwendung funktechnischer Anwendungen und Strahlungsemissionsquellen informiert werden.