Ziele

Unsere Ziele

  • Stärkung städtischer und gemeindlicher Planungshoheit: Freie, per Gesetz zur Verfügung stehende Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum bei allen planungsbaurechtlichen Angelegenheiten im Innen- und Außenbereich, die im Zusammenhang mit Mobilfunkbauvorhaben stehen.
  • Keine Verpflichtung von Städten oder Gemeinden zur Erteilung von Versorgungs-aufträgen auf Grund finanziell angespannter Haushaltssituationen: Wahlmöglichkeit für Alternativlösungen muss gegeben sein; zur Wahrung wettbewerbsrechtlicher Gründe darf keinem wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen standorts- oder planungsrechtliche Vorteile in Form einer Privilegierung des jeweiligen Bauvorhabens verschafft werden.
  • Gesetzlich zugesichertes Mitsprache- und Ortsgestaltungsrecht für Bürger: Alle betroffenen Anwohner sind bei städtischer und gemeindlicher Entscheidungsfindung bzgl. Neuerstellung oder Beibehaltung von Funktürmen und Dachstandsanlagen anzuhören und darin einzubeziehen.
  • Verbindliche Annahme und Neubewertung des Themas Mobilfunk und Senkung der Grenzwerte durch verantwortliche Politiker in Bund und Land: Verantwortliche sollen verpflichtet werden, sich dem Thema ernsthaft und mit der erforderlichen Umsicht im Sinne eines gesundheitlichen Vorsorgeprinzips für die Bevölkerung und die Umwelt anzunehmen.
  • Aufklärung der Benutzer von Funktechnologien durch Politik und Behörden: Alle Verbraucher sollen mit Hilfe eines gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen Geräteaufdrucks (Common Labeling Verfahren), über die beim Gerät auftretende Strahlung während der Benutzung und im Standby Betrieb informiert werden. Spezielle Vermerke mit Hinweisen auf mögliche Folgen für die Gesundheit müssen aus der Bedienungsanleitung klar hervorgehen.
  • Zulassung und Miteinbeziehung aller existierenden Studien und Forschungsarbeiten: Kritische Arbeiten zu Funktechnologien und deren Anwendungsspektren, die durch eine Anzahl namhafter und nachweislich neutraler unabhängiger Forscher und Mediziner erbracht worden sind, müssen künftig bei der unerlässlichen Neubewertung und Festsetzung zulässiger Grenzwerte ihre Rolle finden. Athermisch biologische Werte müssen stärker als bislang geschehen, bei den zuständigen Ämtern und Behörden zur Kenntnisgenommen und entsprechend berücksichtigt werden. Die ebenfalls erbrachten gentoxischen Effekte durch Einwirkung von EMF sowie die karzinogene Wirkung von Handys durch Langzeitanwendungen müssen in den Fokus und das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden.
  • Senkung geltender Grenzwerte auf Vorsorgeniveau: Die ehemals von der Betreiber freundlichen Organisation ICNIRP festgelegten und durch die Regierung nicht nachgeprüften, lediglich übernommenen Werte im Zusammenhang mit EMF, müssen von technischer und gesetzgeberischer Seite auf wissenschaftlich erwiesen unbedenkliche Werte zum Wohl der Gesundheit für Mensch, Tier und Umwelt gesenkt werden.